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Aufsichtsratsmitglieder in österreichischen Staatsunternehmen

16. Sept.
1 Min. Lesezeit

Aufsichtsratsmitglieder in österreichischen Staatsunternehmen – zu Bestellungs- und Anforderungsbesonderheiten

Geboten werden soll ein Blick auf einige Zu- und Umstände des Umgangs mit Staatsvermögen. Ist für die Leitungsorganebene im Staatsunternehmensbereich grundsätzlich eine zentrale Rechtsnorm, nämlich das Stellenbesetzungsgesetz (StellBG), vorhanden, so fehlt es an einer entsprechenden Rechtsnorm für die Aufsichtsorganebene. Die seit langem gegebene diesbezügliche »Freiheit« schafft zahlreiche »Willkür-« und iwF »Spielräume« für diverse Interessen rechtlich und politisch Zuständiger sowie sich beteiligender Verkehrskreise. Die Autoren schließen sich den seit langem vor allem vom Rechnungshof glasklar formulierten Empfehlungen mit weiteren Überlegungen an.

 
 
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